Ablauf

Wir behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre. Gesetzlich Versicherte können sich ab dem Alter von 15 Jahren selbstständig bei uns melden. Für privat Versicherte gilt diese Möglichkeit ab dem Alter von 18 Jahren. Natürlich können sich auch gerne Eltern an uns wenden, wenn der oder die Jugendliche nicht alleine Kontakt aufnehmen möchte.

Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie telefonisch während unseren Sprechzeiten oder über unsere Online-Terminvereinbarung Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Ersttermin.

Nach der Terminvereinbarung senden Sie uns bitte bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen entweder über das Online- Terminbuchungsportal oder auf dem Postweg zu.

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht müssen Beide die Anmeldung unterschreiben oder eine zusätzliche Einverständniserklärung erteilen.

Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der Abklärung, ob und welche psychotherapeutische Behandlung notwendig und sinnvoll ist. 

Wir bemühen uns, es Ihnen und Dir so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir besprechen dabei erste Symptome und Anliegen. Zudem Klären wir über die Rahmenbedingungen auf und Beraten bezüglich weiteren Empfehlungen, Alternativen oder ergänzenden Maßnahmen.

Zum ersten Termin muss zwingend die Versichertenkarte der Krankenkasse mitgebracht werden. Wenn Vorhanden bitte auch Kopien von Vorbefunde(n). 

Diagnostikphase

Vor der Beantragung einer psychotherapeutischen Therapie stehen Sprechstundentermine, eine diagnostische Abklärung und probatorische Sitzungen zur Verfügung.

Es wird besprochen, welche Sorgen und Probleme zur Kontaktaufnahme geführt haben. Für uns ist in diesen Gesprächen wichtig, ein Bild von der bisherigen Entwicklung, dem Familienleben, der Entwicklung der Symptomatik und den Stärken und Ressourcen des Kindes oder Jugendlichen zu erhalten. Dazu werden im Rahmen der Diagnostik auch Testverfahren und Fragebögen eingesetzt werden. 

Nach der Diagnostikphase findet eine Befundbesprechung statt. Wir besprechen die Ergebnisse aus der Diagnostik und ordnen diese gemeinsam ein. Zudem besprechen wir die daraus resultierenden Empfehlungen bezüglich der Behandlungsmethoden. 

Psychotherapie

Im Anschluss beginnt die eigentliche Therapie. Nach der Therapieplanung und dem Festlegen der Therapieziele wird bei der Krankenkasse eine Kurzeit- oder auch Langzeittherapie beantragt. 

In zumeist wöchentlichen Einzelsitzungen, die 50 Minuten dauern, spricht man über aktuelle Probleme, Erfolge und arbeitet am Therapieplan. Je nach Alter, finden in regelmäßigen Abständen auch Elterngespräche statt.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, ergänzend oder im Anschluss an einer Gruppentherapie teilzunehmen.

Therapieabschluss & Rückfallprophylaxe

Die Rückfallprophylaxe dient der Sicherstellung, dass die positiven Ergebnisse der Behandlung dauerhaft aufrechterhalten werden können.

Nach Absprache finden gegen Therapieende zumeist die Termine nicht mehr wöchentlich statt, sondern nur noch alle zwei bis vier Wochen. In der Regel können so die Termine immer seltener werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Symptome wieder verstärkt auftreten, ist es möglich, abermals einen wöchentlichen Rhythmus aufzunehmen und die Abstände zu einem späteren Zeitpunkt zu vergrößern.

Sollten sich in den nachfolgenden Jahren erneut Probleme zeigen, können die Familien sich bis zum 21. Geburtstag des Kindes bzw. des Jugendlichen/ jungen Erwachsenen wieder an die Praxis wenden.

Bitte bedenken Sie:

Wir halten für Termine ein Zeitfenster von 50 Minuten vor. Anders als bei somatisch tätigen Ärzten können wir bei Nichterscheinen nicht einfach einen im Wartezimmer wartenden Patienten versorgen. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bedeutet dies für unsere Therapeut*innen, dass sie in dieser Zeit ihre Tätigkeit nicht ausüben können.

Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, müssen daher zum jeweils aktuellen Kassensatz (derzeit 115,00 Euro) privat in Rechnung gestellt werden. Sie können leider nicht mit der Versicherung abgerechnet werden, auch nicht bei kurzfristiger Erkrankung. Wenn der abgesagte Termin jedoch trotz Kurzfristigkeit mit einem anderen Patienten nachbesetzt werden kann, wird der Ausfall selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Dies gelingt jedoch leider nur sehr selten weswegen ich explizit darum bitte, Termine zeitig abzusagen. Bitte sagen Sie Termine ausschließlich telefonisch ab.

SPRECHEN SIE UNS AN

Für Terminvereinbarungen nutzen Sie bitte unser Online-Buchungssystem oder melden Sie sich telefonisch unter +49 (0) 69 9731 9100.

Für weitere Fragen oder wichtige Dokumente, schaue Sie bitte hier vorbei.