Kosten

Sie sind gesetzlich versichert?

Unsere Praxis verfügt über eine Kassenzulassung. Dadurch können wir die Behandlungskosten direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Patienten, die gesetzlich versichert sind, können unsere kinder- und jugendpsychotherapeutischen Leistungen somit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung nur bei vorliegender Indikation möglich ist. Bringen Sie hierfür Ihre Versichertenkarte mit.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für ein Gutachten individuell nach zeitlichem Aufwand berechnet werden und keine Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen sind. Die Kosten müssen daher selber getragen werden. Eine mögliche Fragestellung wäre zum Beispiel das Vorliegen einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung nach §35a SGB VIII als Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfemaßnahmen. Diese Berechnung erfolgt anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Sie sind privat versichert?

Für Privatpatienten gelten andere Regelungen zur Kostenübernahme. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen erheblich variieren und vom jeweiligen Versicherungsmodell abhängen, empfehlen wir dringend, sich vor Beginn der Psychotherapie über die genauen Vertragsmodalitäten, die Antragstellung und die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.

Wir orientieren uns an der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern für psychotherapeutische Leistungen, gültig seit dem 01.07.2024. Da nicht alle privaten Krankenversicherungen diese Empfehlungen bereits umsetzen, erfolgt die Abrechnung über eine individuelle Honorarvereinbarung.

In der Regel erstatten private Krankenversicherer bei vorliegender Indikation die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Praxis eine Privat-Abrechnung mit bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz durchführen, der möglicherweise nicht in voller Höhe von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet wird. In solchen Fällen kann es zu einer Eigenbeteiligung kommen, welche über die individuelle Honorarvereinbarung geregelt ist. 

Bitte bedenken Sie:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir in unserer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als Belegpraxis arbeiten. Das bedeutet, dass wir für die reservierte Zeit, die wir für Sie eingeplant haben, keine anderen Patienten behandeln können.

Für den Fall, dass ein Termin nicht wahrgenommen wird oder nicht fristgerecht abgesagt wird, erheben wir ein Ausfallhonorar. Diese Regelung ermöglicht es uns, die Praxisabläufe effizient zu gestalten und anderen Patienten die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig einen Termin zu erhalten.

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Nur so können wir sicherstellen, dass andere Patienten von frei werdenden Terminen profitieren können. Bitte sagen Sie Termine ausschließlich telefonisch ab.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Bei Fragen zu dieser Regelung oder zur Terminabsage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SPRECHEN SIE UNS AN

Für Terminvereinbarungen nutzen Sie bitte unser Online-Buchungssystem oder melden Sie sich telefonisch unter +49 (0) 69 9731 9100.

Für weitere Fragen oder wichtige Dokumente, schaue Sie bitte hier vorbei.